Stimmen Sie für die Abschaffung des IFG's? Oder hoffentlich nicht? Eine Bunderegierung die Korruption nicht unterstützt, sollte bereitwillig Informationen an die Bevölkerung geben!
Sehr geehrte Frau D.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre klare Frage zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Lassen Sie mich gleich zu Beginn eines deutlich sagen: Nein, niemand in der CDU/CSU will das Informationsfreiheitsgesetz abschaffen. Gegenstand der aktuellen Diskussion ist vielmehr eine Reform und Weiterentwicklung des IFG. Grundlage dafür ist die Beschlusslage des Koalitionsausschusses. Ein konkreter Referentenentwurf liegt derzeit allerdings noch nicht vor, sodass über die genaue Ausgestaltung noch nicht abschließend entschieden ist.
Das IFG ist eine wichtige Errungenschaft unseres demokratischen Rechtsstaates. Der Zugang zu staatlichen Informationen ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, staatliches Handeln nachzuvollziehen und kritisch zu begleiten. Transparenz schafft Vertrauen und ist deshalb ein wichtiger Bestandteil demokratischer Kontrolle. Dieses Prinzip steht für mich nicht zur Disposition.
Gleichzeitig muss ein modernes Informationsfreiheitsrecht auch auf die veränderte Sicherheitslage reagieren. In bestimmten Bereichen kann die unbeschränkte Herausgabe von Informationen die Funktionsfähigkeit staatlicher Stellen, den Schutz kritischer Infrastruktur oder die Sicherheit von Beschäftigten gefährden. Gerade angesichts hybrider Bedrohungen und des gezielten Ausforschens staatlicher Strukturen durch ausländische Akteure müssen hier angemessene Schutzvorkehrungen möglich sein.
Auch die praktische Bearbeitung von Anfragen sollte berücksichtigt werden. Wenn Behörden mit einer sehr hohen Zahl von Anfragen konfrontiert sind, kann es sinnvoll sein, Verfahren so weiterzuentwickeln, dass Anfragen angemessen priorisiert werden können. Dazu gehört auch die Diskussion über eine mögliche Begründungspflicht in bestimmten Fällen. Ebenso müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes vor Anfeindungen und Drohungen geschützt werden.
Dabei gilt für mich: Transparenz und staatliche Handlungsfähigkeit sind kein Widerspruch. Ziel muss vielmehr ein ausgewogenes Informationsfreiheitsrecht sein, das den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin einen verlässlichen Zugang zu staatlichen Informationen ermöglicht und zugleich berechtigte Sicherheitsinteressen berücksichtigt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich im weiteren Verfahren dafür einsetzen, dass das Transparenzgebot und das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang gewahrt bleiben. Sobald ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, wird sich auch wesentlich besser beurteilen lassen, welche Änderungen tatsächlich vorgesehen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Naser

