
Mit Blick auf die Ukraine gibt es keine zweite Partei in Deutschland, die sich so früh und so stark für die finanzielle und militärische Unterstützung der Ukraine ausgesprochen hat.
CDU Hamburg Mitte - Stefanie Blaschka
Mit Blick auf die Ukraine gibt es keine zweite Partei in Deutschland, die sich so früh und so stark für die finanzielle und militärische Unterstützung der Ukraine ausgesprochen hat.
die Frage zu einem AfD-Verbotsverfahren habe ich erst vor kurzer Zeit am 17.10. auf diesem Portal beantwortet, Sie können dafür ein wenig herunterscrollen und ich verlinke Ihnen die Antwort hiermit auch gerne noch einmal
Wir wollen Transparenz, die für alle gleichermaßen gültig ist und nicht einzelne Lobbygruppen bevorzugt
Die Abgeordneten von Parteien politischer Mitbewerber der AfD sollten insofern ein solches Verbotsverfahren nicht und schon gar nicht proaktiv initiieren, weil sonst der Eindruck entstünde, dass damit ein unliebsamer politischer Konkurrent beseitigt werden solle.
Die AfD ist derzeit seitens des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) als rechtsextremer Verdachtsfall, jedoch nicht als gesichert rechtsextremistische Organisation eingestuft.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir als Parlament keinen unmittelbaren Einfluss auf derartige Bearbeitungs- und Auszahlungsprozesse haben, sondern es sich hierbei um Exekutivhandeln auf Regierungsebene handelt.