Anspruch auf Hautkrebsscreening: Solidarität statt Rationierung. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Anspruch nicht nur auf dem Papier besteht?
Sehr geehrter Herr de Vries,
das Bundesgesundheitsministerium (unter CDU-Führung) garantiert GKV-Versicherten ab 35 alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening. In Hamburg ist der Zugang jedoch faktisch versperrt: Wartezeiten, Aufnahmestopp, Umleitung in Selbstzahlerangebote. Studien (Wolf et al., JDDG 2023) belegen solche Asymmetrien bundesweit. Nach den Prinzipien der christlichen Soziallehre – Solidarität, Subsidiarität, Gemeinwohl – darf ein zentraler Vorsorgeanspruch nicht zur bloßen Formalie verkommen.
Meine Fragen an Sie: 1) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Anspruch nicht nur auf dem Papier besteht? 2) Wird die GKV-Finanzreform genutzt, Prävention effizienter zu organisieren und Abrechnungstricks einzudämmen? 3) Welche Rolle sehen Sie für MVZ oder integrierte Zentren, damit Prävention Resilienz stärkt statt nur Kosten zu verschieben?