
(...) der VN-Migrationspakt ist rechtlich nicht bindend. Somit bedurfte es keiner Ratifizierung durch das nationale Parlament gem. Art. 59 Abs. 2 Grundgesetz. (...)
(...) der VN-Migrationspakt ist rechtlich nicht bindend. Somit bedurfte es keiner Ratifizierung durch das nationale Parlament gem. Art. 59 Abs. 2 Grundgesetz. (...)
(...) Damit wird deutlich, dass die Klimaschutzpolitik (CO2-Bepreisung u.a.) Wirkung zeigt. (...)
(...) Wenn der Migrationspakt rechtlich bindend wäre, würde es einer Ratifizierung durch das nationale Parlament bedürfen, Art. 59 Abs. 2 Grundgesetz. (...)
(...) Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird. (...)
(...) Dazu gehört auch bei Terrorverdacht die Möglichkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, aber auch Aussteigerprogramme bei straffällig gewordenen Islamisten, Ausbildung und Überwachung. (...)
(...) Dazu gehört auch bei Terrorverdacht die Möglichkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, aber auch Aussteigerprogramme bei straffällig gewordenen Islamisten, Ausbildung und Überwachung. (...)