Die Entscheidung über die Typgenehmigung erfolgt nach einer Abstimmung über die europaweite Genehmigung des Systems „FSD Supervised“ im Rahmen des Technical Committee – Motor Vehicles
Die Niederlande haben die Europäische Kommission sowie die übrigen Mitgliedstaaten über die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung informiert und die Genehmigungsunterlagen übermittelt. Diese Unterlagen werden derzeit gemeinsam mit dem Kraftfahrt‑Bundesamt (KBA) mit Blick auf Verkehrssicherheitsaspekte ausgewertet.
Das Bundesministerium für Verkehr misst dem Hochlauf des autonomen Fahrens und der Vereinfachung von Zulassungsregelungen eine hohe Bedeutung bei. Die niederländische Genehmigungsbehörde RDW hat für mit dem System „FSD Supervised“ ausgestattete Fahrzeuge von Tesla eine Genehmigung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858 erteilt.
Seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes wurden bereits rund 300.000 Anträge gestellt. Bislang können sowohl natürliche als auch juristische Personen ohne Angabe von Gründen Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten beantragen. Die Bearbeitung dieser Anfragen verursacht einen erheblichen personellen und sachlichen Aufwand.
Änderungen können in erster Linie über den gesetzlichen Rahmen erfolgen, während die konkrete Umsetzung in der Verantwortung der politisch unabhängigen Bundesnetzagentur liegt.
Beides muss benannt werden: die Verantwortung des Regimes – und die Bedeutung des Völkerrechts

