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Christian Hirte
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Frage von Andrea Martina H. •

Wann reformiert der Bund das Naturschutzrecht, damit Tierretter in Thüringen Großvögel sofort per NetGun retten dürfen, statt auf langwierige Genehmigungen lokaler Behörden zu warten?

Beim Drama um Störchin Lilli in Haßleben blockierten Richtlinien lokaler Behörden wochenlang den Rettungseinsatz per Netzgewehr (NetGun), da das verhedderte Tier noch flugfähig sei. Die Genehmigung erging erst im August – viel zu spät, das Tier war hochgradig traumatisiert. Untere Naturschutzbehörden in Ihrem Wahlkreis (wie in Bad Salzungen) verweisen bei Untätigkeit zudem oft auf akuten Geld- und Personalmangel. Gleichzeitig verenden massenhaft Störche, weil sie auf offenen Kompostieranlagen Gummibänder fressen, was lokale Behörden wegen fehlender Mittel als unvermeidbar abtun.Quellen:Thüringer Allgemeine (2026): Berichte zur wochenlangen Suche und den Fangversuchen der Störchin Lilli im Kreis Sömmerda/Haßleben.Abgeordnetenwatch: Dokumentierte Anfragen zu behördlichen Hürden, bürokratischen Sedierungs- und Fanggenehmigungen bei flugfähigen Großvögeln.NABU Thüringen: Berichte zur Todesursache von Jungstörchen durch Gummibänder auf offenen Entsorgungsanlagen.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Verletzte, hilflose oder kranke geschützte Wildtiere dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz bereits heute aufgenommen werden, um sie gesund zu pflegen. Für den Einsatz einer NetGun gilt allerdings zusätzlich die Bundesartenschutzverordnung: Beim Vogelfang ist der Einsatz von Netzen grundsätzlich verboten. Ausnahmen kann die zuständige Landesbehörde im Einzelfall zulassen.

Im Fall der Störchin Lilli bestätigt der NABU Sömmerda, dass zunächst die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde erforderlich war. Nach deren Erteilung wurden zwei Fangversuche mit einer NetGun unternommen, die wegen der weiterhin guten Flugfähigkeit des Tieres erfolglos blieben.

Eine bundesrechtliche Sonderregelung, die NetGun-Einsätze bei solchen Rettungsfällen generell ohne vorherige Ausnahme zulässt, ist in den derzeit veröffentlichten Reformvorhaben des Bundes nicht vorgesehen. Der aktuelle Entwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes betrifft vor allem die natürliche Infrastruktur und die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung.

Die ausreichende personelle Ausstattung der unteren Naturschutzbehörden ist wichtig für einen zügigen Vollzug. Zuständig hierfür sind in Thüringen das Land und die Kommunen.

Auch die Gefahr durch Gummibänder in Bioabfällen nehme ich ernst. Seit Mai 2025 gelten mit der Bioabfallverordnung strengere Vorgaben: Betreiber von Kompostierungs- und Vergärungsanlagen müssen angelieferte Bioabfälle auf Fremdstoffe kontrollieren und bei Überschreitung der gesetzlichen Kontrollwerte Kunststoffe und andere Fremdstoffe entfernen. Die Verordnung schreibt allerdings keine generelle Überdachung oder Absicherung offener Kompostierungsanlagen gegen Wildvögel vor. Ihren Hinweis nehme ich daher gerne mit.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Hirte

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