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Christian Hirte
CDU
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Frage von Karolina B. •

Kommt eine Bagatellgrenze bei der PPWR? Ich kann meine Kunst sonst nicht in die EU versenden.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene konkret für eine Bagatellgrenze ein. Danach sollen Händler, die weniger als zehn Tonnen Verpackung pro Jahr in Umlauf bringen, von der Pflicht befreit werden, für grenzüberschreitende Verkäufe einen Bevollmächtigten zu benennen. Gerade kleine Händler, Künstler und Selbstständige sollen damit entlastet werden.

Diese Änderung gilt allerdings noch nicht. Nach der derzeitigen PPWR besteht die Bevollmächtigtenpflicht grundsätzlich weiter.

Da die PPWR unmittelbar europäisches Recht ist, kann Deutschland eine solche Ausnahme nicht allein einführen. Die Bundesregierung hat deshalb einen konkreten Änderungsvorschlag erarbeitet und diesen am 7. September 2026 bei einer vorbereitenden Sitzung zum Umwelt-Omnibus in Brüssel vorgestellt. Nun geht es darum, dafür eine Mehrheit auf europäischer Ebene zu erreichen. Ob und in welcher Form die Bagatellgrenze beschlossen wird, ist derzeit noch offen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Hirte

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