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Christian Hirte
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Frage von Peter B. •

FSD Tesla nein aber LKW Level vier Ja?!

Sehr geehrter Herr Hirte,

Sie verwiesen bei Fragen zu Tesla FSD Supervised mehrfach auf das Verfahren nach Art. 39 VO (EU) 2018/858. Im Juli kündigten Sie jedoch an, das KBA werde FSD selbst testen. Wann fand dieser Test statt, zu welchem Ergebnis kam er und welche konkreten technischen, sicherheitsrelevanten oder rechtlichen Punkte verhindern aktuell eine Freigabe in Deutschland?

Art. 39 Abs. 5 ermöglicht Mitgliedstaaten, eine vorläufige Genehmigung eines anderen EU-Staates national anzuerkennen. Die niederländische RDW hat FSD nach umfangreichen Tests genehmigt. Gleichzeitig fährt seit September in Deutschland ein fahrerloser Level-4-Lkw mit KBA-Genehmigung auf öffentlicher Straße.

Mir ist bewusst, dass hierfür ein anderer Rechtsrahmen gilt. Gerade deshalb bitte ich um eine konkrete Antwort: Was genau verhindert bei FSD Supervised eine Freigabe – und warum nutzt Deutschland die Möglichkeiten nach Art. 39 bislang nicht?

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