
(...) Dieses Konzept einer „Erwerbstätigenversicherung“ kann allerdings nur schrittweise gelingen. Denn zum einen ist das Berufsbeamtentum in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt. Und zum anderen hat die gesetzliche Rentenversicherung in der Vergangenheit bestimmte Gruppen von Selbstständigen und Freiberuflern nicht einbezogen, weshalb sich in vielen Berufen berufsständische Versorgungswerke gegründet haben. (...)