
(...) Sie beziehen sich auf die ultima ratio des Gesetzesvorhabens. Der Grundsatz der Tarifeinheit soll als Kollisionsregel nur subsidiär greifen, wenn es den Tarifvertragsparteien nicht gelingt, durch autonome Entscheidungen Tarifkollisionen zu vermeiden. Das geplante Gesetz soll sicherstellen, dass sich die Tarifautonomie auch weiterhin an den Interessen der Gemeinschaft sowie dem Wohl des Gesamtbetriebes und aller dort Beschäftigten ausrichtet. (...)