Sehr geehrter Herr MdB Müller, sehen Sie es als ihre verpflichtende Aufgabe im Rechtsausschuss des Dt.-Bundestages an, Bürger i.R.d. § 11 HWG vor eindeutig KOMMERZIELLER TV-Impfwerbung zu schützen ?
Die Ausgangs- & Rechtslage:
https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__11.html
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181456.gesundheit-wenn-pharmahersteller-patienten-informieren.html
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ates-guerpinar/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-mdb-guerpinar-haben-sie-persoenlich-oder-ihr-bt-gesundheitsausschuss-vor-gegen-faktische
WERBE-VIDEOS im TV :
https://www.youtube.com/watch?v=FESHyhmv4Ag
https://www.youtube.com/watch?v=ZlMUrEVNoS8 (analog im deutschen Werbe-TV)
Ein Mitglied des Gesundheitsausschusses schrieb mir aktuell - Zitat (vgl. o.g. Link) :
"In jedem Fall sehen wir solche Videos kritisch und fordern eine Nachschärfung im Gesetz, die das als kommerzielle Werbung klassifiziert."
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Werden Sie- & ihre Rechtsausschuss (EBENFALLS) vs. "das Geschäft mit der Angst" rechtlich vorgehen, wie es u.a. die Schweiz der BRD wie folgt vormacht, Herr MdB Müller ? :
https://www.medinside.ch/duerfen-pharmafirmen-so-werben-20221019
MfG
Michael P.