Sehr geehrter Herr MdB Müller, sehen Sie es als ihre verpflichtende Aufgabe im Rechtsausschuss des Dt.-Bundestages an, Bürger i.R.d. § 11 HWG vor eindeutig KOMMERZIELLER TV-Impfwerbung zu schützen ?
Die Ausgangs- & Rechtslage:
https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__11.html
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181456.gesundheit-wenn-pharmahersteller-patienten-informieren.html
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ates-guerpinar/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-mdb-guerpinar-haben-sie-persoenlich-oder-ihr-bt-gesundheitsausschuss-vor-gegen-faktische
WERBE-VIDEOS im TV :
https://www.youtube.com/watch?v=FESHyhmv4Ag
https://www.youtube.com/watch?v=ZlMUrEVNoS8 (analog im deutschen Werbe-TV)
Ein Mitglied des Gesundheitsausschusses schrieb mir aktuell - Zitat (vgl. o.g. Link) :
"In jedem Fall sehen wir solche Videos kritisch und fordern eine Nachschärfung im Gesetz, die das als kommerzielle Werbung klassifiziert."
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Werden Sie- & ihre Rechtsausschuss (EBENFALLS) vs. "das Geschäft mit der Angst" rechtlich vorgehen, wie es u.a. die Schweiz der BRD wie folgt vormacht, Herr MdB Müller ? :
https://www.medinside.ch/duerfen-pharmafirmen-so-werben-20221019
MfG
Michael P.

Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage und die Links zum Thema Heilmittelwerbung.
Sie sprechen ein sensibles Thema an: Die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist in Deutschland – zu Recht – sehr streng geregelt. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) untersagt gemäß § 11 explizit die Werbung gegenüber der allgemeinen Bevölkerung für Arzneimittel, die nur auf ärztliche Verordnung erhältlich sind. Ziel dieser Regelung ist der Schutz der Patientinnen und Patienten vor unsachlicher, emotionaler oder irreführender Einflussnahme.
Ich teile Ihre Sorge, dass in bestimmten Fällen Werbekampagnen von Pharmaunternehmen – beispielsweise im Fernsehen oder online – nicht mehr eindeutig von einer reinen Information zur Gesundheitsaufklärung abzugrenzen sind. Sobald mit emotionalisierender Bildsprache gearbeitet oder Angst gezielt angesprochen wird, verlassen solche Inhalte aus meiner Sicht den Boden der objektiven Patienteninformation.
Daher möchte ich unterstreichen: Die CDU/CSU erkennt die Risiken, die mit dem „Geschäft mit der Angst“ einhergehen, und wird sich weiterhin für einen verlässlichen, fair regulierten Arzneimittelmarkt stark machen – im Sinne der Patientensicherheit und der Apothekenstruktur vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller