(...) Es ist wichtig, nochmals hervorzuheben, dass mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zulässige Meinungsäußerungen keinesfalls verboten werden. Es handelt sich nicht um Zensur. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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