Erbschaftsteuer: Ist die unterschiedliche Behandlung von Vermögen gerecht?
Sehr geehrter Herr Dr. Brodesser,
bei der Erbschaftsteuer fällt mir die unterschiedliche Behandlung von Vermögensarten schwer nachzuvollziehen: Während Privatvermögen oberhalb der Freibeträge regulär besteuert wird, bestehen für große Betriebsvermögen weitreichende Verschonungen bis hin zum Steuererlass über die Verschonungsbedarfsprüfung. Hinzu kommt die Begünstigung großer Wohnungsbestände über die sogenannte 300-Wohneinheiten-Regelung.
Am 13.10.2026 verhandelt das BVerfG (1 BvR 804/22) über die Frage, ob solche Begünstigungen Erwerber nicht begünstigten Vermögens verfassungswidrig benachteiligen.
Halten Sie diese unterschiedliche Behandlung persönlich für gerecht? Wie erleben Sie die Diskussion im Finanzausschuss? Gibt es ernsthafte Bestrebungen für eine grundlegende Reform – etwa höhere allgemeine Freibeträge, dafür aber eine gleichmäßigere Besteuerung sehr großer Erbschaften unabhängig von der Vermögensart und Stundungen für Betriebsvermögen?

