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Carsten Brodesser
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Frage von Till B. •

Zur GKV-Reform: Was ist Ihre Position dazu, dass die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über Zusatzbeitragserhöhungen zu informieren, komplett entfällt?

Sehr geehrter Herr Brodesser,

mit der GKV-Reform ist ja - auch mit Ihrer Stimme - beschlossen worden, dass die Krankenkassen Ihre Mitglieder nicht mehr über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren müssen (zwar noch können, aber nicht mehr müssen). (Drucksache 21/7016, S. 97, Punkt 58.: "§ 175 wird wie folgt geändert: [...] b) Absatz 4 Satz 7 und 8 wird gestrichen.")
Meine Fragen:
1. Was ist Ihre Position dazu, auch vor dem Hintergrund, dass bei anderen Versicherungen und Abonnements (z. B. Mobilfunkverträgen) die Kunden selbstverständlich über Änderungen der Beitreagszahlungen aufgeklärt werden müssen?
2. Wie stellen Sie sich ganz lebenspraktisch vor, dass nun das - ja bisher schon so selten genutzte - Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen ausgeübt werden kann, wenn über die Beitragserhöhungen nicht mehr individuell, also per Brief oder E-Mail, informiert wird? In welcher Frequenz sollte man die Webseite der KV auf Änderungen überprüfen?

Mit freundlichen Grüßen
Till B.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aus meiner Sicht besteht ein sehr großer Unterschied zwischen Versicherungen sowie Abonnements (z. B. Mobilfunkverträgen) und den gesetzlichen Krankenkassen. Während bei Mobilfunkverträgen sehr individuelle Vereinbarungen – auch hinsichtlich der Vertragsdauer – getroffen werden können, können die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland den kassenindividuellen Zusatzbeitrag grundsätzlich zum Jahreswechsel (1. Januar) erhöhen, wenn sich der Finanzbedarf ändert. Es gibt damit einen erwartbaren Zeitpunkt, zu dem die Beitragszahler prüfen können, ob ihre Krankenkasse teurer geworden ist oder nicht. Bei jeder Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende des Monats gilt, in dem die Erhöhung wirksam wird.

Im Übrigen gab es bereits in der Vergangenheit eine Regelung, nach der die Krankenkassen nicht individuell per Brief informieren mussten. Diese ist im Jahr 2023 ausgelaufen. Nun wurde die Pflicht zur Information erneut abgeschafft, um weitere Bürokratiekosten einzusparen. Im Hinblick auf die hohen Kosten unseres Gesundheitssystems ist dies ein weiterer Baustein, um den Kostendruck zu reduzieren.

 

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Brodesser

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