Zur GKV-Reform: Was ist Ihre Position dazu, dass die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über Zusatzbeitragserhöhungen zu informieren, komplett entfällt?
Sehr geehrter Herr Brodesser,
mit der GKV-Reform ist ja - auch mit Ihrer Stimme - beschlossen worden, dass die Krankenkassen Ihre Mitglieder nicht mehr über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren müssen (zwar noch können, aber nicht mehr müssen). (Drucksache 21/7016, S. 97, Punkt 58.: "§ 175 wird wie folgt geändert: [...] b) Absatz 4 Satz 7 und 8 wird gestrichen.")
Meine Fragen:
1. Was ist Ihre Position dazu, auch vor dem Hintergrund, dass bei anderen Versicherungen und Abonnements (z. B. Mobilfunkverträgen) die Kunden selbstverständlich über Änderungen der Beitreagszahlungen aufgeklärt werden müssen?
2. Wie stellen Sie sich ganz lebenspraktisch vor, dass nun das - ja bisher schon so selten genutzte - Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen ausgeübt werden kann, wenn über die Beitragserhöhungen nicht mehr individuell, also per Brief oder E-Mail, informiert wird? In welcher Frequenz sollte man die Webseite der KV auf Änderungen überprüfen?
Mit freundlichen Grüßen
Till B.

