
von bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen,
Fionn Große
von bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen,
Derzeit befinden wir uns in Gesprächen zu Änderungen verkehrsrechtlicher Regelungen in Verbindung mit dem CanG.
Derzeit liegt der Grenzwert bei 1,0 ng/ml Blutserum, eine Anpassung des Grenzwerts ist bisher noch nicht erfolgt, dies bedarf eines Gesetzesverfahrens, das wir zeitnah anstreben. Weitere Regelungen gerade zu diesem Thema werden wir darüber hinaus prüfen.
vielen Dank für die Frage. Hierzu bedarf es einer Gesetzesänderung, die wir zeitnah anstreben werden.
Grundsätzlich darf ich keine Einzelfallberatung machen, weshalb ich Ihnen Ihre Frage nicht vollständig beantworten kann. Ich kann aber so viel sagen:
In diesem Fall können Sie versuchen eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei den zuständigen Behörden zu beantragen.