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Antwort 24.04.2024 von Carmen Wegge SPD

von bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen,

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Antwort 24.04.2024 von Carmen Wegge SPD

Derzeit befinden wir uns in Gesprächen zu Änderungen verkehrsrechtlicher Regelungen in Verbindung mit dem CanG. 

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Antwort 09.04.2024 von Carmen Wegge SPD

Derzeit liegt der Grenzwert bei 1,0 ng/ml Blutserum, eine Anpassung des Grenzwerts ist bisher noch nicht erfolgt, dies bedarf eines Gesetzesverfahrens, das wir zeitnah anstreben. Weitere Regelungen gerade zu diesem Thema werden wir darüber hinaus prüfen.

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Antwort 06.05.2024 von Carmen Wegge SPD

Grundsätzlich darf ich keine Einzelfallberatung machen, weshalb ich Ihnen Ihre Frage nicht vollständig beantworten kann. Ich kann aber so viel sagen:

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Antwort 24.04.2024 von Carmen Wegge SPD

In diesem Fall können Sie versuchen eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei den zuständigen Behörden zu beantragen.