Wie begründen Sie Ihre Zustimmung zur GKV Novelle?
Liebe Frau Wegge,
am 20.04. sagten Sie öffentlich auf einer Demo, mit Ihnen und der SPD Fraktion wird es kein Zurück beim CanG geben. Das freute mich und viele anderen.
Nun stimmten Sie für die GKV Reform, der Hanfverband berichtet über Bevorzugung einer Münchner Pharmafirma nach Parteispenden - zu Lasten von Cannabis-Patient*innen.
Abgesehen davon rebellieren Gewerkschaften, weitere Verbände, der Bayerische Städtetag, Kliniken und sogar Teile der CSU gegen dieses Gesetzes. Insbesondere auch bayerische Kommunen werden massiv belastet, der bayerische Städtetag spricht von einer "bedrohlichen Lage", die Staatsministerin für Gesundheit sieht Leben in Gefahr, Kliniken warnen vor Milliarden-Löcher, es wird von ausgegangen, dass 1/3 der Kliniken sterben werden.
Wie begründen Sie Ihre Entscheidung, trotz den klaren Warnungen, dieses Gesetz zuzustimmen?
Liebe Grüße
Ortwin S.
Sehr geehrter Herr S.,
zunächst möchte ich Ihnen ganz ausdrücklich sagen, dass ich Ihre Enttäuschung über die Streichung der Kostenübernahme für Ihre Cannabisblütentherapie sehr gut nachvollziehen kann. Ich halte diese Entscheidung weiterhin für falsch und für viele Patient*innen hochproblematisch. Mein politisches Ziel ist und bleibt, die Versorgung von Menschen, die auf Medizinalcannabis angewiesen sind, zu sichern und nicht zu verschlechtern.
Die Änderung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist, dass getrocknete Cannabisblüten seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen, auch bei bereits laufenden, zuvor genehmigten Therapien. Erstattungsfähig bleiben nur noch standardisierte Extrakte sowie bestimmte Fertigarzneimittel und Dronabinol/Nabilon, kombiniert mit einem verpflichtenden Therapieversuch mit einem Fertigarzneimittel.
Ich halte diese pauschale Streichung aus mehreren Gründen weiterhin für falsch. Sie ignoriert, dass für viele schwer erkrankte Menschen gerade Blüten medizinisch am besten wirken, und ersetzt eine individuelle ärztliche Entscheidung durch eine starre Formvorschrift. Sie trifft besonders chronisch kranke und einkommensschwache Patient*innen, für die eine Privatrezept-Versorgung mit mehreren hundert Euro im Monat faktisch unerreichbar ist. Sie setzt auf Einsparungen im Millionenbereich, ohne hinreichend zu prüfen, welche Folgekosten durch Klinikaufenthalte, Therapieabbrüche oder Verschlechterung von Krankheitsverläufen entstehen.
Deshalb hatte ich mich innerhalb der SPD-Fraktion und in der Koalition klar gegen die pauschale Streichung ausgesprochen. Die Darreichungsform darf aus meiner Sicht kein Ausschlusskriterium sein. Entscheidend müssen Indikation, Evidenz und der konkrete Nutzen für die Patient*innen bleiben.
Sie fragen völlig berechtigt, wie es zu meiner Zustimmung kommen konnte, wenn ich die Streichung der Blüten-Erstattung so kritisch sehe. Dazu gehört die ehrliche Erklärung, dass das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein sehr umfangreiches Paket ist, in dem diese einzelne, aus meiner Sicht falsche Regelung eingebettet ist in zahlreiche Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Entlastung der Versicherten.
Im parlamentarischen Verfahren wurden gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums wesentliche Verbesserungen erreicht, die gerade für viele kranke und sozial schwächere Menschen wichtig sind.
Vor dieser Entscheidung stand ich als Abgeordnete. Entweder das gesamte Reformpaket mit diesen Verbesserungen für Millionen Versicherte scheitert, mit der Gefahr deutlich härterer Kürzungen und weiterer Leistungseinschränkungen, oder es wird beschlossen, obwohl ich mit einzelnen Punkten, insbesondere der Blüten-Erstattung, nicht einverstanden bin.
Ich habe mich am Ende für den Kompromiss entschieden, weil ich die Stabilität unseres solidarischen Krankenversicherungssystems und den Schutz vor noch drastischeren Einschnitten für sehr viele Menschen nicht gefährden wollte. Das ändert nichts daran, dass ich die konkrete Regelung zur Blüten-Erstattung weiterhin kritisiere, aber es erklärt, warum meine Fraktion und ich in der Schlussabstimmung zugestimmt haben.
Ich nehme diese Konsequenzen sehr ernst und sehe die Streichung Ihrer Therapieoption nicht als „Kollateralschaden“, sondern als Problem, das politisch korrigiert werden muss. Meine Zustimmung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedeutet nicht, dass ich die aktuelle Ausgestaltung der Medizinalcannabisversorgung für gelungen halte. Ich setze mich weiter ein für eine evidenzbasierte Neubewertung der Blüten-Erstattung und für eine verfassungskonforme, europarechtskonforme und patientenorientierte Weiterentwicklung des Medizinalcannabisrechts, die wohnortnahe, barrierefreie und telemedizinisch unterstützte Versorgung für alle, die sie benötigen, sicherstellt.
Auch wenn meine Entscheidung im Bundestag zu diesem Gesetz für Sie eine Enttäuschung war, stehe ich weiterhin an der Seite der Patient*innen, die auf Medizinalcannabis angewiesen sind, und ich werde weiter dafür arbeiten, dass sie eine verlässliche, gerechte und evidenzbasierte Versorgung erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge

