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Carmen Wegge
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Frage von Kevin W. •

Warum stimmt die SPD dem Gesetzentwurf zur Verschärfung des MedCanG im Kabinett zu?

Guten Tag Frau Wegge,

bezüglich des Gesetzentwurf des BMG zur Änderung des MedCanG schrieben Sie Folgendes: "Den Gesetzentwurf in der aktuellen Fassung werden wir daher in keinem Fall mittragen". Nun wird morgen im Kabinett über genau diesen unveränderten(!) Gesetzentwurf entschieden, was wohl bedeutet, dass die SPD hier keine Änderung und somit eine Verbesserung für die Patienten erreichen konnte. Meine Frage lautet also: Hat sich die SPD von ihrem Ziel, die Situation für Patienten nicht zu verschlechtern, verabschiedet? Und wie sollen Patienten, die nicht mobil sind und keinen verschreibungswilligen Arzt bzw. keine Cannabis-Apotheke in der Nähe haben, zukünftig an ihre Medizin kommen?

VG

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr W.

mich haben in den letzten Tagen zahlreiche Nachrichte zum Kabinettsbeschluss zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes erreicht. Die Beratungen im Bundestag dazu haben noch nicht begonnen. Doch in seiner aktuellen Form ist dieser Entwurf für uns nicht zustimmungsfähig. Er vernachlässigt zentrale verfassungsrechtliche und europarechtliche Aspekte.

Die geplanten Präsenzpflichten bei der ärztlichen Verschreibung und das Versandhandelsverbot greifen in die Berufsfreiheit von Ärzt*innen und Apotheken sowie in die Handlungsfreiheit der Patient*innen ein. Dabei sind telemedizinische Beratungen rechtlich zulässig und erfüllen moderne medizinische Standards. Der Entwurf pauschalisiert Risiken und missachtet das Verhältnismäßigkeitsprinzip, da mildere Mittel wie erweiterte Aufklärungspflichten möglich sind.

Außerdem benachteiligt das Versandverbot Anbieter aus dem EU-Ausland erheblich und verletzt somit die Dienstleistungsfreiheit und den freien Warenverkehr. Die Berufung auf Gesundheitsrisiken reicht nicht aus, um diese Grundfreiheiten einzuschränken, zumal vergleichbare Arzneimittel ohne diese Sonderregelungen gehandhabt werden. Besonders für chronisch kranke und mobilitätseingeschränkte Menschen stellt der Entwurf eine unangemessene Belastung dar.

Auch die Gefahr von Schwarzmarkt und Kriminalität darf keine pauschale Einschränkung rechtfertigen, ohne zuvor evidenzbasierte Gründe zu prüfen. 

Wir fordern eine verfassungskonforme, europarechtskonforme Lösung, die Versorgungssicherheit, Gleichbehandlung und digitale Zugänglichkeit gewährleistet. Ein Gesetz in der vorgeschlagenen Fassung werden wir nicht unterstützen. In den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen werden wir uns für grundlegende Änderungen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen 

Carmen Wegge

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