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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Juergen V. •

Wird die Ampelkoalition Unternehmensspenden an Parteien verbieten?

Sehr geehrte Frau Haßelmann,
unten auf dieser Seite wird als Transparenzversprechen von Ihnen aufgeführt, dass Sie Unternehmensspenden an Parteien verbieten wollen,
Doch habe ich seit dem Regierungseintritt Ihrer Fraktion von dieser Forderung nichts mehr gelesen oder gehört.
In den Bundestagsberichten zu Parteispenden von Unternehmern profitiert Ihre Partei mittlerweile auch von diesen Spenden in beachtlicher Höhe.
Durch den Cum-Ex Skandal wurde deutlich, in welchem Lichte diese Spenden stehen können ( siehe Fall Johannes Kahrs SPD).
Steht Ihre Fraktion noch zu der Forderung Parteispenden von Unternehmen zu verbieten ?

Mit freundlichen Grüßen
J.V.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr V.,

vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Wir als Grüne Bundestagsfraktion setzen uns dafür ein, Politik transparenter zu gestalten und somit das Vertrauen in demokratische Institutionen und Mandatsträger:innen zu stärken. Wir setzen uns seit langem für striktere Anforderungen im Bereich der Parteienfinanzierung ein, dazu gehört auch eine Deckelung der Höchstbeträge und Beschränkung auf Spenden von natürlichen Personen. Auch wenn der Koalitionsvertrag keine derartige Änderung vorsieht, setzen wir uns selbstverständlich weiter dafür ein.

Dennoch haben wir in der Ampel-Koalition für Verbesserungen der Transparenzregeln gesorgt und am 14. Dezember 2023 im Bundestag die Novellierung des Parteiengesetzes beschlossen. Hierdurch ergeben sich für die Parteien unter anderem Änderungen im Umgang mit Parteispenden. Somit sinkt der Schwellenwert, ab dem Parteispenden der Bundestagspräsidentin unverzüglich mitzuteilen und zu veröffentlichen sind, von 50.000 Euro auf 35.000 Euro.

Größere Transparenz wird es in Zukunft aber auch durch die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Sponsoring-Einnahmen ab einer Bagatellgrenze von 750 Euro in einem Sponsoring-Bericht geben. Sponsoring – und keine bloße Spende – liegt dabei vor, wenn dem Sponsor oder der Sponsorin Werbung als Gegenleistung zukommt. Unter Parteiensponsoring können somit die Verpflegung auf einem Parteitag, bezahlte Anzeigen in Publikationen der Parteien oder gemietete Informationsstände bei Parteiveranstaltungen fallen.

Mit freundlichen Grüßen

Team Haßelmann

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