Ein Smartphoneverbot an Grundschulen ist aus meiner Sicht genau der richtige Schritt. Die von Ihnen erwähnte Initiative aus Thüringen begrüße ich ausdrücklich.
Die kommunalen Schulträger entscheiden über Bau, Unterhaltung und über mögliche Schadstoffprüfungen. Ich empfehle Ihnen den direkten Austausch mit dem Träger.
Die Ausnahmeregelung für Photovoltaikanlagen orientiert sich in Hessen an einem bundesweiten Beschluss der Bauministerkonferenz.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage durch die zwischenzeitliche Antwort der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen erledigt ist.
Diese Regel geht auf einen Beschluss der Bauministerkonferenz aus dem Jahr 2022 zurück und wird in fast allen Bundesländern aus Brandschutzgründen angewendet.
Ein NC ist erforderlich, wenn in einem Studiengang die Nachfrage nach Plätzen das Angebot übersteigt. Ein weiterer Ausbau der Medizinstudienplätze ist geplant.

