Da es sich sowohl bei meinem Facebook- als auch bei meinem Twitter-Account - wie mehrfach auch gerichtlich festgestellt wurde - um meine privaten Accounts handelt und nicht um diejenigen der Amtsperson, behalte ich mir vor, in bestimmten Fällen auch Blockierungen vorzunehmen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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