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Bodo Ramelow
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Frage von Steve S. •

Warum kann den Krankenkassen kein Zugang zu den notwendigen Informationen des jeweiligen Finanzamtes gewährt werden, um den hohen Verschuldungen der Selbständigen entgegen zu wirken ?

Hallo Bodo,
ich komme aus Thüringen und bin seit 2017 selbständig als Künstler.
Um kurz meinen Fall zu schildern, seit einigen Jahren gibt es bei meinen gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen eine Problem, da ich bis heute nicht lückenlos mein jährliches Einkommen nachweisen konnte, werde ich weiterhin nach höchstsatz bei meiner Krankenkasse (TK) geführt, dadurch hat sich über die Jahre ein erheblicher Schuldenberg angehäuft (ca.30 Tausend Euro) obwohl ich seit vielen Jahren den berechneten Mindestsatz regelmäßig überweise, benötigt die TK die erforderlichen Zahlen (Jahreseinkommen) meines Finanzamtes.
Meine Frage,
was spricht gegen eine Gesetzliche verpflichtung, die Krankenkassen bei zweifel verpflichtet sich die nötigen Zahlen (Jahreseinkommen) bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen ?
Dies würde doch erhebliche Klarheit bei den gesetzlichen Kassenbeiträgen schaffen, speziell was die monatliche Beitragshöhe betrifft, für die betroffenen selbstständigen Personen.

Grüße S.

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Antwort von
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Die Finanzämter erlassen Einkommenssteuerbescheide, diese können Sie dann der Krankenkasse in Kopie vorlegen. Richtig ist, wenn ihrerseits keine Belege vorgelegt werden können, dann kann das Amt auch einen Schätzungsbescheid erlassen. Liegen der Krankenkasse keine Unterlagen vor, so sind sie gehalten den Höchstsatz zu berechnen.

Ein direkter Zugriff der Krankenkasse auf die Finanzamtsdaten ist aus Datenschutzgründen  nicht sinnvoll.

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