Was macht man mit den armen Tieren
Um das System umzukehren, muss der Staat den Kontrolldruck von den verantwortungsvollen Haltern weg und hin zu den unkontrollierten Vermehrern verlagern. Das gelingt nur durch lückenlose digitalisierte Rückverfolgbarkeit gepaart mit finanziellen Anreizen für Tierschutz-Engagement.
Verbindliche Registrierung ab Geburt
Jedes Heimtier müsste per Mikrochip in einer zentralen, bundesweiten Datenbank (ähnlich TASSO, aber gesetzlich verpflichtend) registriert werden – verknüpft mit der Identität des Halters. Wer ein ungechiptes Tier besitzt oder weitergibt, macht sich sofort strafbar. Der anonyme Hinterhof-Markt verlöre damit schlagartig seine Grundlage.
Ich frage mich wieso man da nichts gegen tut es wäre so leicht, man könnte jobcenter oder sozialstunden menschen dafür nehmen.
Habe eine ki befragt die sofort auf eine gute antwort kommt.. Wo ist dann das problem.. Zuständigkeitswirrwarr wahrscheinlich.. So sieht man was nicht richtig läuft..VLLT KANN MAN Ja kommunal wenigstens ändern
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihren konkreten Vorschlag. Ihr grundsätzliches Anliegen teile ich: Tierschutz muss insbesondere dort konsequent durchgesetzt werden, wo Tiere illegal gehandelt, unkontrolliert vermehrt oder unter schlechten Bedingungen gehalten werden.
Eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung kann dabei grundsätzlich helfen, die Herkunft und Weitergabe von Tieren besser nachzuvollziehen und illegalen Handel zu erschweren. Eine bundesweit verpflichtende zentrale Registrierung aller Heimtiere gibt es derzeit allerdings nicht.
Für uns als SPD ist wichtig, nicht nur neue Vorgaben zu schaffen, sondern auch deren wirksamen Vollzug sicherzustellen. Denn Tierschutzkontrollen liegen in weiten Teilen bei den Ländern und den zuständigen Behörden vor Ort. Gerade diese sind häufig stark belastet. Deshalb müssen wir auch prüfen, wie digitale Lösungen Kontrollen vereinfachen und Behörden gezielter unterstützen können.
Ihre Idee, die Kennzeichnung und Registrierung stärker zur Rückverfolgbarkeit zu nutzen, halte ich deshalb für einen interessanten Ansatz, den wir bei der Weiterentwicklung des Tierschutzrechts mitdiskutieren sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Lugk, MdB

