Sehr g.F.L.warum werden Einschränkungen für gesetzlich Versicherte in wenigen Monaten,wie zuletzt vor der parl. Sommerpause schnell beschlossen und eine GOÄ Anhebung seit 1997 verschleppt?
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann nachvollziehen, dass die unterschiedlichen Zeiträume bei diesen Gesetzgebungsverfahren irritieren.
Beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bestand allerdings akuter Handlungsbedarf: Für 2027 drohte der gesetzlichen Krankenversicherung ein Defizit von rund 15 Milliarden Euro. Ohne Gegenmaßnahmen wären weitere deutliche Beitragserhöhungen für Versicherte und Arbeitgeber zu erwarten gewesen. Das Gesetz soll deshalb die Finanzierung kurzfristig stabilisieren, kann aber aus meiner Sicht nur eine Übergangslösung sein. Notwendig bleiben grundlegende Strukturreformen unseres Gesundheitssystems.
Dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) seit 1996/97 nicht grundlegend novelliert wurde, ist davon unabhängig ein berechtigter Kritikpunkt. Die GOÄ betrifft die Vergütung privatärztlicher Leistungen und damit einen anderen Regelungsbereich als die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die lange ausstehende Modernisierung lässt sich deshalb nicht unmittelbar mit dem Verfahren zum GKV-Gesetz vergleichen.
Unabhängig davon gilt für mich: Reformen im Gesundheitswesen müssen sowohl eine verlässliche Versorgung als auch eine faire Finanzierung im Blick behalten. Geschwindigkeit darf dabei nicht zulasten einer sorgfältigen parlamentarischen Beratung gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Lugk, MdB

