
vielen Dank für Ihre Frage vom 5. November 2024. Meine Aussage vom 22. Februar 2024 ist unverändert gültig, denn diese bezog sich auf den Rundfunkbeitrag, welcher bereits die Kosten für die HD-Übertragung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deckt. Aber auch seitens der Kabelnetzbetreiber entstehen in der Regel keine Zusatzkosten.