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Bettina Hagedorn
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Frage von Sarah S. •

Kürzungen psychotherapeutische Leistungen, können Sie helfen?

Sehr geehrte Frau Hagedorn,vor ein paar Tagen wurde vom Bewertungsausschuss auf Drängen des Spitzenverbands der GKV eine Kürzung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5% beschlossen. Dies soll ab 01.04.2026 wirksam werden.Wie Sie sich vielleicht vorstellen können, macht das mir und meinen Kolleg:innen große Angst. Die Kosten für eine psychotherapeutische Praxis steigen, unsere Vergütung aber gekürzt. Wirtschaftlich wird es immer schwieriger diesen Beruf auszuüben.Das ist für uns als Psychotherapeut:innen, aber auch für viele Patient:innen fatal. Ich habe im November letzten Jahres einen Kassensitz erworben. Innerhalb kürzester Zeit waren meine Kapazitäten ausgereizt und ich habe eine sehr lange Warteliste. Von vielen Patient:innen höre ich wie verzweifelt sie auf der Suche nach einem Psychotherapieplatz waren oder sind. Die wirtschaftliche Situation darf sich für uns als Therapeut:innen nicht verschlechtern.Können Sie uns helfen?Herzliche GrüßeSarah S.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. März 2026, in der Sie sich wegen der geplanten Absenkung der Honorare von Psychotherapeut:innen durch die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten zum 1. April 2026 beschweren. Seien Sie versichert, dass meine Fraktion und ich von Briefen von betroffenen Therapeut*innen „überschwemmt“ werden, seitdem diese - von der Selbstverwaltung beabsichtigten - Kürzungspläne öffentlich geworden sind. Wir Sozialdemokraten nehmen dieses Thema sehr ernst, denn natürlich ist uns bekannt, wie „überlaufen“ die praktizierenden Therapeut*innen sind und wie verzweifelt viele Patient*innen auf Termine und Behandlung warten. Ich kann Ihre Verunsicherung und Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen, wenn Sie so kurz nach dem Erwerb eines Kassensitzes eine bisher verlässliche finanzielle Kalkulation verlieren. Das Signal für Therapeut*innen und Betroffene sowie für die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland insgesamt ist aus meiner Sicht auch deshalb besonders verheerend, weil wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen besonderen Schwerpunkt auf die mentale Gesundheit der Menschen und eine ausreichende Versorgung mit Unterstützung im Koalitionsvertrag vor knapp einem Jahr festgelegt haben.

Auf Ihre Frage, ob ich Ihnen helfen könne, muss ich leider klarstellen, dass Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und der dazugehörigen Vergütungen für Leistungen in Deutschland in der Selbstverwaltung und nicht in der Politik gefällt werden. Während der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen bzw. das Verfahren für das Zustandekommen von Entscheidungen regeln, sind es konkret in diesem Fall der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungserbringer, die die Honorarhöhen in der Versorgung selbstständig aushandeln. Der Gesetzgeber legt diese und andere Entscheidungen zum Leistungsumfang und zur Vergütung aus gutem Grund in die Hände derjenigen, die für die konkrete Versorgung und deren Umsetzung unmittelbar Verantwortung tragen und darum die notwendige Expertise und Datengrundlage für diese Entscheidungen als Grundlage haben.

Der GKV-SV und KBV bilden gemeinsam den paritätisch besetzten Bewertungsausschuss. (Vgl. § 87 SGB V) Die KBV als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt dabei die Vergütungsinteressen von niedergelassenen Ärzten einschließlich der Psychotherapeuten wahr. Können GKV-SV und KBV keine Einigung in Vergütungsfragen erzielen, wird als Schlichtungsmechanismus der Erweiterte Bewertungsausschuss einberufen. Dabei wird der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert, die dann einen möglichst ausgleichenden und objektiven Beschluss herbeiführen sollen.

Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (BMG), die darüber wachen muss, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen. Diese sogenannte Rechtsaufsicht beschränkt sich bereits dem Namen nach auf eine Kontrolle der Anwendung des geltenden Rechts. Die Prüfung muss von einer inhaltlichen Fachaufsicht unterschieden werden, was konkret bedeutet, dass das BMG die inhaltliche Zweckmäßigkeit von Beschlüssen nicht prüfen oder bewerten darf, da sie in der originären Verantwortung der Akteure der Selbstverwaltung liegt.

Zum konkreten Fall: GKV-SV und KBV sind gesetzlich verpflichtet die Honorarhöhen in der psychotherapeutischen Versorgung jährlich und damit regelhaft zu überprüfen und ggf. auf Grundlage aktueller Daten anzupassen. Nachdem sich die Selbstverwaltungspartner im vorliegenden Fall über die Höhe der zukünftigen Psychotherapeutenhonorare nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nunmehr eine Absenkung der Honorare vorsieht. Die Kontrahenten haben in Folge des Schlichtungsspruches unterschiedliche Sichtweisen auf die konkrete Entscheidung, auf die ich an dieser Stelle gern hinweisen möchte.

Beiden Parteien steht nun auch eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung offen. Die KBV hat diesen Weg bereits angekündigt.

Unabhängig davon nehmen wir die möglichen Auswirkungen sehr ernst. Vor diesem Hintergrund haben wir Bundesministerin Nina Warken aufgefordert darzulegen, welche Auswirkungen die Entscheidung möglicherweise auf die Versorgung haben kann. Gleichzeitig haben wir das Bundesministerium für Gesundheit, das - wie oben erläutert - die Rechtsaufsicht über den Bewertungsausschuss ausübt, aufgefordert darzulegen, wie es den Beschluss prüft und ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung haben kann. Die Entscheidung steht leider auch im Kontext der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Für uns als SPD ist dabei klar: Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV dürfen nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen und sie dürfen auch nicht dazu führen, dass sich der Zugang zur Versorgung verschlechtert. Deshalb erwarten wir von Bundesministerin Warken zeitnah Vorschläge für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen, die strukturell ansetzen und die Versorgung insgesamt sichern und nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen.

Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns weiterhin maßgeblich. Wir werden die Antworten und Vorschläge des Ministeriums, die wir zeitnah erwarten, aufmerksam prüfen, damit unsere psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert bleibt.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre engagierten Hinweise.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn

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