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Da sie zu diesem Anliegen kurz danach eine zweite Anfrage geschickt haben, in der sie Ihre Fragestellung auch noch konkretisiert haben, gebe ich Ihnen in meiner zweiten Antwort gerne eine inhaltliche Einschätzung.
Bei der von Ihnen angesprochenen Regelung geht es aber nicht darum, dass Mitarbeitende im Jobcenter psychische Erkrankungen diagnostizieren oder überprüfen sollen.
Deshalb wollen wir auch gerade die Haltelinie beim Rentenniveau so gestalten, dass diejenigen etwas davon haben, die jetzt arbeiten und in die gesetzliche Rente einzahlen.