Es steht allen Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik frei, in einem anderen Bundesland Wohnung und Arbeit zu suchen.
In der aktuellen Haushaltslage wäre eine solche Maßnahme gegenüber allen Steuerzahlern nicht zu verantworten.
Erst wenn entsprechende Entwürfe verfügbar sind, werden solche Details erkennbar und bewertbar – auch für mich als Abgeordneten.
Die pauschale Beihilfe ist laut Koalitionsvertrag ausdrücklich für Personen vorgesehen, die "am Anfang des Beamtenverhältnisses" stehen.
Die pauschale Beihilfe war von Beginn an für neu eingestellte Beamtinnen vorgesehen, nicht rückwirkend für alle bereits im Dienst stehenden Beamte.
Die pauschale Beihilfe bleibt ein Vorhaben unserer Koalition.

