Wann wird die Pauschale Beihilfe in NRW eingeführt? Wird es dieses Angebot dann auch für Personen geben, die schon länger verbeamtet sind und in der gesetzlichen Krankenkasse geblieben sind?
Sehr geehrter Herr Krückel,
wann wird die Pauschale Beihilfe in NRW eingeführt?
Nach dem Referendariat als Lehrerin steht im Juli 2026 die Verbeamtung an. Meine Tochter muss sich dann entscheiden, ob sie in der gesetzlichen Krankenkasse (100 % Beitrag, ohne Arbeitgeberzuschuss) bleibt oder sich privat versichert. (nur über die Öffnungsklausel möglich, d.h. 30 % Aufschlag wegen einer Vorerkrankung, die 5 Jahre zurück liegt).
Sie hat nach dem Referendariat 6 Monate Zeit für Ihre Entscheidung, danach würde sie von keiner privaten Krankenkasse mehr aufgenommen.
Deshalb ist es sehr wichtig zu wissen, ob die Pauschale Beihilfe wirklich eingeführt wird und wann.
Und, ob man es sich leisten kann darauf zu warten, oder wird die Pauschale nur für Neuverbeamtungen angeboten?
Damit müsste man sein ganzes Leben die Krankenkassenbeiträge komplett selber zahlen.
Eine finanzielle Katastrophe, was den Lehrerberuf unattraktiv macht.
Mit freundlichen Grüßen
I. S.

Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur pauschalen Beihilfe.
Die pauschale Beihilfe bleibt ein Vorhaben unserer Koalition und wird im Rahmen der geplanten Modernisierungsoffensive des öffentlichen Dienstes umgesetzt. Die Gespräche und Abstimmungen hierzu befinden sich derzeit in der laufenden Bearbeitung, mit dem Ziel einer Einführung noch in dieser Legislaturperiode , also spätestens bis Anfang 2027.
Die pauschale Beihilfe ist laut Koalitionsvertrag für Personen vorgesehen, die "am Anfang des Beamtenverhältnisses" stehen. Ihre Tochter würde also grundsätzlich zur anspruchsberechtigten Gruppe gehören, da sie neu verbeamtet wird.
Der genaue Einführungstermin steht nicht fest, und es ist möglich, dass die Regelung erst nach der 6-monatigen Entscheidungsfrist Ihrer Tochter in Kraft tritt. Eine Garantie, dass die pauschale Beihilfe rechtzeitig zu ihrer Verbeamtung verfügbar ist, kann ich leider nicht geben.
Überdies ist die pauschale Beihilfe ausschließlich für Neuverbeamtungen vorgesehen. Der entsprechende Passus im Koalitionsvertrag spricht von einer "einmaligen Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses".
Ich empfehle Ihnen, die Entwicklung zu verfolgen und sich rechtzeitig vor der Entscheidungsfrist über den aktuellen Stand zu informieren.
Freundliche Grüße
Bernd Krückel MdL