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Bernd Krückel
CDU
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Frage von Jens H. •

Wie begründen sie die geplante Ungleichbehandlung bei der Pauschalen Beihilfe zum Nachteil von Bestandsbeamten.

Ich möchte mich in dieser Frage nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und anderen rechtlichen Dingen beschäftigen, dies werden vermutlich die Gewerkschaften und Gerichte zu genüge tun.

Auch nicht mit den Auswirkungen auf ihre Wählerschaft, weil ich denke niemand dem die Pauschale Beihilfe verwehrt wird, nur weil er schon lange und gewissenhaft dem Land NRW dient, wird noch einmal ein Kreuz bei der Union oder den Grünen machen.

Ich möchte sie vielmehr Fragen, wieso z.B. Lehrer, nun da die Katze ihrerseits aus dem Sack ist, nicht in ein Bundesland mit einem gerechteren Beihilfe System wechseln sollten. Denn alle anderen Bundesländer mit pauschaler Beihilfe gestatteten den Bestandsbeamten diese ebenfalls zu wählen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur pauschalen Beihilfe in NRW.

Deutschland verfügt über ein föderales System, in dem die Länder eigenständige Gesetze erlassen können und sollen. Diese Vielfalt ist ein Kernprinzip unseres Staatsaufbaus und ermöglicht es den Ländern, unterschiedliche Lösungsansätze zu entwickeln.

Unsere Koalition aus CDU und Grünen setzt den Koalitionsvertrag bestmöglich um, wie es die Wählerinnen und Wähler durch ihre Stimmabgabe legitimiert haben. Bei der nächsten Landtagswahl können sich alle Wahlberechtigten nach ihren Interessen neu entscheiden.

Darüber hinaus steht es allen Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik frei, in einem anderen Bundesland Wohnung und Arbeit zu suchen. EU-Bürger genießen sogar europaweit das Recht auf Freizügigkeit und können ihren Arbeitsplatz innerhalb der gesamten Europäischen Union frei wählen.

Die pauschale Beihilfe wird weiterhin im Rahmen der Modernisierungsoffensive des öffentlichen Dienstes vorangetrieben.

Freundliche Grüße

Bernd Krückel MdL

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