Pauschale Beihilfe nur bei der "Neuverbeamtung"?
Sehr geehrter Herr Krückel?
so wie ich es verstanden habe wird die Pauschale Beihilfe spätestens Anfang 2027 in NRW eingeführt.
Die Entscheidung für die Pauschale Beihilfe ist dann nur bei einer "Neuverbeamtung" möglich.
Trifft das bei der "Verbeamtung auf Probe" zu oder gilt das auch schon für das Referendariat, das ist ja eine "Verbeamtung auf Widerruf", zu?
Also darf man nach dem Referendariat, für die Zeit ist man ja "Beamter auf Widerruf", noch die Pauschale Beihilfe wählen?
Also vor Beginn der "Verbeamtung auf Probe"?
Bei Beginn des Referendariats ist man ja verpflichtet die "Verbeamtung auf Widerruf" einzugehen. Vor der "Verbeamtung auf Probe" würde vielleicht die Möglichkeit bestehen mit der Verbeamtung ein paar Monate zu warten bis die Pauschale Beihilfe in Kraft tritt, also spätestens Anfang 2027.
Mit der Hoffnung, dass die Wahl der Pauschalen Beihilfe auch nach dem Referendariat möglich sein wird, also vor der "Beamtung auf Probe" ,
verbleibe ich mit,
Freundlichen Grüße
I.S.