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Bernd Krückel
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Frage von JOHN C. •

Sehr geheerte Herr Krückel Warum ist das planum im Berlin oft halb leer, biem sitzungen.

So oft am Fehrnsehen sieht man ein hab eere zahl, und oft sind die abgeordnter am Handy oder ist es nicht notwendig auf das debate zu konzentrieren. Auch das Oosition hatt eine recht auf zuhor. Darf ich auch Fragen wenn das AFD von Verfasungs schutz uberwacht wert, warum werden die nicht von debatten fern gehalten.

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Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Arbeit im Plenum, die sicherlich das Interesse vieler Bürgerinnen und Bürger widerspiegelt.

Sie haben vollkommen recht mit Ihrer Beobachtung, dass das Plenum oft schlecht besetzt ist und Abgeordnete an ihren Geräten arbeiten. Als Landtagsabgeordneter kenne ich diese Situation nicht persönlich aus Berlin, aber aus dem Düsseldorfer Landtag. Aus der Außenperspektive wirkt dies tatsächlich unprofessionell, und ich verstehe Ihre Kritik daran vollkommen.

Die Realität der parlamentarischen Arbeit sieht jedoch anders aus, als es das Fernsehbild vermittelt: Die eigentliche inhaltliche Arbeit der Abgeordneten findet größtenteils nicht in den Plenarsitzungen statt, sondern in den Fachausschüssen. Dort werden die Gesetzentwürfe und Anträge intensiv beraten, Experten angehört und die Details ausgearbeitet. Wenn ein Thema dann ins Plenum kommt, sind die Positionen der Parteien meist bereits bekannt.

Während der Plenartage haben Abgeordnete zudem einen sehr dichten Terminkalender mit Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und anderen wichtigen Gesprächspartnern. Diese Arbeit ist ebenso wichtig für die Gesetzgebung. Die Anwesenheit im Plenum wird dann oft nur für die Abstimmungen wahrgenommen - und hier nehmen die Abgeordneten ihre Verantwortung sehr ernst.

Was die Nutzung von Laptops und Smartphones angeht: Oft arbeiten die Abgeordneten gerade an aktuellen Anfragen, bereiten Gespräche vor oder bearbeiten dringende Angelegenheiten aus ihren Wahlkreisen. Dies ist also keineswegs ein Zeichen von Desinteresse, sondern von intensiver Arbeit.

Zur AfD: Solange eine Partei nicht verboten ist, haben ihre gewählten Vertreter dieselben parlamentarischen Rechte wie alle anderen Abgeordneten. Zumindest diejenigen, die nicht gerade aufgrund von anderen Vergehen vom Bundestag ausgeschlossen sind. Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz oder auch die Einstufung als extremistische Bestrebung führt nicht automatisch zum Ausschluss vom parlamentarischen Betrieb.

Freundliche Grüße

Bernd Krückel MdL

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