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Bernd Krückel
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Frage von Paul W. •

Ist eine Härtefallregelung bei der Einführung einer pauschalen Beihilfe wie in Schleswig-Holstein geplant?

Sehr geehrter Herr Krückel,

in der aktuellen Diskussion um die pauschale Beihilfe in Nordrhein-Westfalen wird häufig betont, dass diese ausschließlich für Neuverbeamtungen gelten solle. Dabei bleibt jedoch unberücksichtigt, dass zahlreiche bereits verbeamtete Kolleginnen und Kollegen mit erheblichen Belastungen zu kämpfen haben.

Schleswig-Holstein hat mit § 80a Landesbeamtengesetz gezeigt, dass eine Härtefallregelung ein wirksames und zugleich ausgewogenes Instrument sein kann. Dort können Beamtinnen und Beamte in besonderen Situationen – etwa bei Krankheit, späten Verbeamtungen oder besonderen familiären Belastungen – einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

Eine solche Lösung würde auch in NRW vielen Familien helfen und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn besser gerecht werden. Ich möchte Sie daher herzlich bitten, sich für die Einführung einer vergleichbaren Härtefallregelung einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Paul W.

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