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Bernd Krückel
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Frage von Paul W. •

Ist eine Härtefallregelung bei der Einführung einer pauschalen Beihilfe wie in Schleswig-Holstein geplant?

Sehr geehrter Herr Krückel,

in der aktuellen Diskussion um die pauschale Beihilfe in Nordrhein-Westfalen wird häufig betont, dass diese ausschließlich für Neuverbeamtungen gelten solle. Dabei bleibt jedoch unberücksichtigt, dass zahlreiche bereits verbeamtete Kolleginnen und Kollegen mit erheblichen Belastungen zu kämpfen haben.

Schleswig-Holstein hat mit § 80a Landesbeamtengesetz gezeigt, dass eine Härtefallregelung ein wirksames und zugleich ausgewogenes Instrument sein kann. Dort können Beamtinnen und Beamte in besonderen Situationen – etwa bei Krankheit, späten Verbeamtungen oder besonderen familiären Belastungen – einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

Eine solche Lösung würde auch in NRW vielen Familien helfen und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn besser gerecht werden. Ich möchte Sie daher herzlich bitten, sich für die Einführung einer vergleichbaren Härtefallregelung einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Paul W.

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Sehr geehrter Herr Dr. W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur möglichen Einführung einer Härtefallregelung im Rahmen der pauschalen Beihilfe in NRW.

Die pauschale Beihilfe bleibt ein Vorhaben unserer Koalition und wird derzeit im Rahmen einer geplanten Modernisierungsoffensive des öffentlichen Dienstes erarbeitet. Die Gespräche und Abstimmungen hierzu befinden sich noch in der laufenden Bearbeitung in den Ministerien.

Zu konkreten Ausgestaltungsdetails wie einer möglichen Härtefallregelung kann ich mich derzeit nicht äußern, da noch kein Gesetzesentwurf oder Eckpunktepapier vorliegt. Erst wenn entsprechende Entwürfe verfügbar sind, kann eine inhaltlich fundierte Bewertung verschiedener Regelungsoptionen erfolgen.

 

Freundliche Grüße

Bernd Krückel MdL

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