Frage von Paul W. • 11.09.2025

Antwort ausstehend von Bernd Krückel CDU
CDU-Fraktion NRW
Die pauschale Beihilfe ist laut Koalitionsvertrag ausdrücklich für Personen vorgesehen, die "am Anfang des Beamtenverhältnisses" stehen.
Die pauschale Beihilfe war von Beginn an für neu eingestellte Beamtinnen vorgesehen, nicht rückwirkend für alle bereits im Dienst stehenden Beamte.