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Bernd Krückel
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Frage von Marcel B. •

Warum wird die pauschale Beihilfe in NRW nicht für bereits verbeamtete Personen eingeführt?

In einer ihrer Antworten zur pauschalen Beihilfe sagten Sie, dass eine rückwirkende Durchführung der pauschalen Beihilfe nicht möglich, bzw. gedacht ist. Ich denke, dies war eh nie Gegenstand unserer Forderung, sondern generell die pauschale Beihilfe auch für bereits verbeamtete Personen, ab dem Tag an dem das Gesetz in Kraft tritt. Dies wird auch in allen anderen Bundesländern so durchgeführt, in denen es die pauschale Beihilfe bereits gibt. Deshalb wäre erneut die Frage, was dagegen spricht, dass dies in NRW auch so eingeführt wird. Ich weiß, es steht so im Koalitionsvertrag - deshalb die Frage: Aus welchem Grund? Die pauschale Beihilfe sollte nicht nur attraktiv für angehende Beamte sein, sondern auch als Entlastung für Bestandsbeamte dienen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage zur pauschalen Beihilfe.

Wie im Koalitionsvertrag genannt, war die pauschale Beihilfe von Beginn an ausschließlich für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte vorgesehen.

Eine rückwirkende Ausweitung auf alle bestehenden Beamtenverhältnisse würde den Landeshaushalt nach Schätzungen mit 75-125 Millionen Euro jährlich zusätzlich belasten. In der aktuellen Haushaltslage, die durch Wirtschaftskrise, demografischen Wandel und die Nachwirkungen der Pandemie geprägt ist, wäre eine solche Maßnahme schlichtweg nicht darstellbar und auch gegenüber allen Steuerzahlern nicht zu verantworten.

Die geplante Regelung für Berufsanfänger dient dazu, den öffentlichen Dienst für junge Menschen attraktiver zu machen - dies ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung, ohne die Haushalte über Gebühr zu belasten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Krückel MdL

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