
(...) ich teile die Sorge vieler Bürgerinnen und Bürger wie auch der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, dass mit der weiträumigen Einführung intelligenter Videoüberwachung mit automatischer Gesichtserkennungssoftware nicht nur die Anzahl von Fehalarmen steigen wird und somit unschuldige Personen ins Visier von Fahndungen geraten, sondern dies auch einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet. Mögliche gesetzliche Regelungen müssten überdies verfassungs- und europarechtlich konform sein. (...)