Grundlage für die versorgungsmedizinische Begutachtung und die Bewertung des GdB ist die Auswirkung einer behinderungsbedingten Funktionsbeeinträchtigung auf die Teilhabe, nicht eine bestimmte Diagnose.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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