Die Betriebsrenten im öffentlichen Dienst beruhen auf einem Tarifvertrag, die von Ihnen genannte gesetzliche Vorgabe ist insoweit nur eine Mindest-Regelung. Es ist also an den Tarifvertragsparteien, eine höhere Anpassung von Betriebsrenten zu regeln. Ich möchte und kann mich in diese ureigene Aufgabe der Sozialpartner nicht einmischen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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