Was soll mit den nicht verbrauchten, von den privat Pflegepflichtversicherten eingezahlten Mitteln, in Höhe von ca. 290 Mio. Euro aus dem "Pflegepersonalstärkungsgesetz: § 8 Abs. 6 SGB XI" geschehen?
Siehe hierzu auch: https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/millionen-fuer-unbesetzte-pflegestellen-pkv-fordert-rueckzahlung-der-versichertengelder/)
Dort heißt es unter anderem:
"...Die Folge: Ein Großteil der von der PPV gezahlten Mittel liegt ungenutzt beim BAS. Allein 2022 sind 34,3 Millionen aus den PPV-Beiträgen nicht verwendet worden. Setzt sich der bisherige Trend fort, würden sich die Zahlungen bis zum Auslaufen des Programms Ende 2025 auf ca. 290 Millionen Euro aufsummieren...."
Siehe hierzu auch:
1. Den Bericht des Bundesrechnungshofs vom 11.03.2021 unter: https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2021/pflegestellen-foerderprogramm-altenpflege-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
und
2. https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflegepersonal-staerkungsgesetz-gescheitert.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Verantwortung für das Pflegepersonalstärkungsgesetz liegt beim Bundesministerium für Gesundheit. Als Bundesministerin für Arbeit und Soziales habe ich hierauf keinen direkten Einfluss. Mit Ihrer Frage können Sie sich direkt an das Bundesgesundheitsministerium oder auch an meine Kollegin Dagmar Schmidt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion zuständig u. a. für Gesundheit, wenden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

