CDU und CSU lehnen eine solche Reform kategorisch ab. Deshalb konzentrieren wir uns im Moment auf die Vorhaben, bei denen wir in der Koalition Verbesserungen erreichen können.
Wer hilfebedürftig ist, dem gewährleistet der Staat ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dies ist und bleibt ein Kernelement unseres Sozialstaates. Gleichzeitig ist ein ebenso wichtiges Kernelement unseres Sozialstaates: Wer Leistungen in Anspruch nimmt, muss aktiv mitwirken. Empfänger der Grundsicherung werden dabei begleitet, diesen Weg zu beschreiten und langfristig wieder eigenständig zu werden.
Die Kommission zur Sozialstaatsreform mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände hat 26 Empfehlungen vorgelegt. Diese Kommission hat auch empfohlen zu prüfen, wie Abläufe verbessert und beschleunigt werden können und wie künftig eine Begutachtung ausreichend sein kann.
Ganz persönlich bin ich davon überzeugt, dass wir einen anderen gesellschaftlichen Umgang mit Care-Arbeit brauchen.
Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wenn sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sicherstellen kann. Der Gesetzgeber hat bestimmte Vermögenspositionen privilegiert. Dazu gehört auch der Schutz einer selbst genutzten Immobilie bis zu einer bestimmten Größe.
Wir in der SPD-Bundestagsfraktion erkennen an, dass naturheilkundliche Behandlungen für viele Menschen in Deutschland wichtig und gewünscht sind. Vor diesem Hintergrund haben wir uns im aktuellen Koalitionsvertrag mit der Union auch vorgenommen, Forschung und Versorgung zu Naturheilkunde und Integrativer Medizin zur Präventionsförderung zu unterstützen.

