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Frage von Karsten F. •

Verfassungsmäßigkeit und Gerechtigkeit der Energiesteuersenkung auf Kraftstoffe: Wie vereinbaren Sie diese Subvention mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz?

die geplante Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 17 Cent wirft gravierende Fragen zur Klimaschutzverpflichtung und zur Gleichbehandlung der Bürger auf.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 klargestellt, dass der Staat die Freiheitsrechte künftiger Generationen durch konsequenten Klimaschutz wahren muss (Art. 20a GG). Eine milliardenschwere Subventionierung fossiler Kraftstoffe setzt jedoch genau den falschen Anreiz: Sie macht klimaschädliches Verhalten künstlich billiger und verzögert den notwendigen Umstieg.

Zudem entsteht eine massive Ungleichbehandlung: Während Verbrenner-Fahrer entlastet werden, zahlen Nutzer von Elektroautos weiterhin hohe Steuern und Abgaben auf Ladestrom. Rechnet man die 17 Cent auf den Energiegehalt (kWh) um, werden fossile Brennstoffe massiv bevorzugt.

Ich habe dazu folgende Fragen an Sie:

Wie vereinbaren Sie diese Subvention mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mit der kurzfristigen und temporären Senkung der Energiesteuer wird die CO₂-Abgabe nicht angetastet. Das ist ein wichtiger Unterschied. Die klimapolitische Lenkungswirkung bleibt damit grundsätzlich erhalten.

Denn die CO₂-Abgaben steigen aus gutem Grund langfristig, über Jahre. Sinn der Abgabe ist es, bei der nächsten Kaufentscheidung etwa ein E-Auto vergleichsweise wirtschaftlicher zu machen. Die plötzliche Preisexplosion hingegen ist eine extreme Belastung für viele Menschen, die nicht kurzfristig umsteigen können. Diese extremen Preise hätten kurzfristig kaum Lenkungswirkung und wären mit sozial verträglichem Klimaschutz nicht vereinbar. Deshalb sind wir kurzfristig eingeschritten, um viele Menschen, die es dringend brauchen, zu entlasten.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet uns, Klimaschutz langfristig wirksam und generationengerecht zu gestalten. Genau deshalb setzen wir auf einen verlässlichen, steigenden CO₂-Preis und auf Investitionen in klimafreundliche Alternativen – nicht auf dauerhafte Entlastungen fossiler Energien.

Die Maßnahme ist daher bewusst zeitlich befristet und als Reaktion auf eine außergewöhnliche Preissituation gedacht, nicht als dauerhafte Subvention. Gleichzeitig treiben wir den Ausbau von Elektromobilität und erneuerbaren Energien weiter voran, um klimafreundliche Alternativen attraktiver zu machen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutscher Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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