Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wenn sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sicherstellen kann. Der Gesetzgeber hat bestimmte Vermögenspositionen privilegiert. Dazu gehört auch der Schutz einer selbst genutzten Immobilie bis zu einer bestimmten Größe.
Wir in der SPD-Bundestagsfraktion erkennen an, dass naturheilkundliche Behandlungen für viele Menschen in Deutschland wichtig und gewünscht sind. Vor diesem Hintergrund haben wir uns im aktuellen Koalitionsvertrag mit der Union auch vorgenommen, Forschung und Versorgung zu Naturheilkunde und Integrativer Medizin zur Präventionsförderung zu unterstützen.
Mit Zuerkennung der Gleichstellung fallen Sie unter Teil 3 des SGB IX. Das heißt: Ein Großteil der im Gesetz geregelten besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen finden dann auch auf Sie Anwendung.
Für eine Vielzahl alternativer Heilmethoden fehlt, insbesondere im direkten Vergleich zu schulmedizinischen Behandlungsmethoden, hinreichende wissenschaftliche Evidenz sowohl zum medizinischen Nutzen als auch zu möglichen Risiken.
Alternative Arzneimittel sind keine Regelleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Einzelne Krankenkassen können diese jedoch als Satzungsleistung anbieten.
Wir in der SPD-Bundestagsfraktion erkennen an, dass naturheilkundliche Behandlungen für viele Menschen in Deutschland wichtig und gewünscht sind. Vor diesem Hintergrund haben wir uns im aktuellen Koalitionsvertrag mit der Union auch vorgenommen, Forschung und Versorgung zu Naturheilkunde und Integrativer Medizin zur Präventionsförderung zu unterstützen.

