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Bärbel Bas
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Frage von Dirk L. •

Werden bei der Prüfung der Ausnahmen bei der Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern auch dauerhaft schwer erkrankte/ schwerbehinderte Menschen berücksichtigt?

Ich bin seit 2 Jahrzehnten (damals gerade 20 Jahre alt) schwer erkrankt. Mittlerweile auch schwerbehindert. Ich habe aufgrund fehlender Voraussetzungen keinerlei Chance auf Eu-Rente. Ich erhalte eine kleine (unter 400€) Rente aus privater Vorsorge und bestreite meinen(unseren)Lebensunterhalt damit zusammen mit dem Einkommen meiner Ehefrau. Der Wegfall der Mitversicherung würde uns extrem hart treffen. Man liest bei Ausnahmen, Entlastungen immer (Zurecht) von Pflegenden und Erziehenden (leider haben wir nach der 6. Fehlgeburt damals aufgegeben). Aber denken Sie und ihre Partei auch an Schwerbehinderte? Ich kenne aus Selbsthilfegruppen mehrere Menschen mit gleicher/ähnlicher Ausgangssituation die nun sehr verunsichert sind

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