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Bärbel Bas
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Frage von Dirk L. •

Werden bei der Prüfung der Ausnahmen bei der Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern auch dauerhaft schwer erkrankte/ schwerbehinderte Menschen berücksichtigt?

Ich bin seit 2 Jahrzehnten (damals gerade 20 Jahre alt) schwer erkrankt. Mittlerweile auch schwerbehindert. Ich habe aufgrund fehlender Voraussetzungen keinerlei Chance auf Eu-Rente. Ich erhalte eine kleine (unter 400€) Rente aus privater Vorsorge und bestreite meinen(unseren)Lebensunterhalt damit zusammen mit dem Einkommen meiner Ehefrau. Der Wegfall der Mitversicherung würde uns extrem hart treffen. Man liest bei Ausnahmen, Entlastungen immer (Zurecht) von Pflegenden und Erziehenden (leider haben wir nach der 6. Fehlgeburt damals aufgegeben). Aber denken Sie und ihre Partei auch an Schwerbehinderte? Ich kenne aus Selbsthilfegruppen mehrere Menschen mit gleicher/ähnlicher Ausgangssituation die nun sehr verunsichert sind

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bei den Verhandlungen zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherungen ist es uns gelungen, die Familienversicherung im Kern zu erhalten und sozial weiterzuentwickeln. Lassen Sie mich zudem betonen: Das parlamentarische Verfahren zur Finanzreform läuft derzeit, die Verhandlungen sind also noch nicht abgeschlossen.

Der aktuelle Regierungsentwurf sieht vor, dass zahlreiche Gruppen weiterhin beitragsfrei familienversichert bleiben. Dazu gehören:

•          Kinder sowie Eltern mit Kindern unter sieben Jahren

•          Eltern von Kindern mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können

•          pflegende Angehörige

•          Partner über der Regelaltersgrenze (Rentnerinnen und Rentner)

•          Ehegatten und Lebenspartner mit voller Erwerbsminderung

Für andere mitversicherte Partner ist ein zusätzlicher Beitrag vorgesehen. Dieser soll 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners betragen.

Mit diesem Ansatz wollen wir zwei Dinge zusammenbringen: Solidarität und eine verlässliche Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Viele Menschen, die heute familienversichert sind, leisten jeden Tag einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Das gilt insbesondere für Familien, die Kinder erziehen, ebenso wie für Menschen, die Angehörige pflegen. Sie sollen auch weiterhin auf die Solidarität der gesetzlichen Krankenversicherung vertrauen können.

Gleichzeitig gilt: Die gesetzlichen Krankenkassen stehen durch steigende Gesundheitskosten zunehmend unter Druck. Viele Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wurden in den vergangenen Jahren immer stärker belastet. Diese Beitragssteigerungen können wir nicht einfach weiterlaufen lassen.

Deshalb ist es auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, die Beitragsfreiheit auf diejenigen zu konzentrieren, die auf die Solidargemeinschaft angewiesen sind.

Mir ist dabei wichtig, dass niemand überfordert wird. Zusätzliche Beiträge sollen sich deshalb am Einkommen des erwerbstätigen Partners orientieren. So stellen wir sicher, dass gerade Alleinverdiener mit kleinen und mittleren Einkommen nicht unverhältnismäßig belastet werden.

Im parlamentarischen Verfahren werden wir weiter darüber beraten, wie wir soziale Gerechtigkeit, Solidarität und eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung am besten miteinander verbinden.

Unser Ziel als SPD bleibt klar: Wir wollen die gesetzliche Krankenversicherung als starke Solidargemeinschaft erhalten und stärken.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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