Die SED-Opferrente können Menschen beantragen, die laut § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes „eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 90 Tagen erlitten haben“. Das kann auch ehemalige DDR-Heimkinder betreffen.
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