Zur Ermittlung der individuellen Leistungshöhe wird dem jeweiligen Hilfebedarf das zur Verfügung stehende Einkommen - unter Berücksichtigung der Absetz- und Freibeträge - gegenübergestellt.
Das Elterngeld liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Als Bundesministerin für Arbeit und Soziales habe ich auf seine Ausgestaltung keinen direkten Einfluss.
Dieses Vorhaben ist sehr komplex und rechtlich anspruchsvoll, da es zahlreiche unterschiedliche Konstellationen im Alltag getrennt erziehender Familien betrifft. Deshalb wird die Erarbeitung einer tragfähigen Lösung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Das angesprochene Arbeitskompendium wird von den Ländern herausgegeben, um eine bundeseinheitliche Durchführung der Regelungen der Versorgungsmedizin-Verordnung sicherzustellen.
Das Elterngeld liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Als Bundesministerin für Arbeit und Soziales habe ich auf seine Ausgestaltung keinen direkten Einfluss.

