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Bärbel Bas
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Frage von Dominik B. •

Sie predigen soziale Gerechtigkeit und steuerliche Gleichbehandlung. Wie rechtfertigen Sie dann das elitäre Privileg einer nachweisfreien, steuerfreien 5.000-Euro-Kostenpauschale?

Sehr geehrte Frau Bas,

Ihre Partei tritt öffentlich vehement für soziale Gerechtigkeit, Transparenz und das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern ein.

Die Realität in eigener Sache sieht jedoch anders aus: Durch die steuerfreie Kostenpauschale von über 5.000 Euro pro Monat – für die Sie im Gegensatz zu jedem normalen Arbeitnehmer keinen einzigen Beleg vorlegen müssen – stützen Sie ein gesetzlich verankertes Zwei-Klassen-System. Werden diese Mittel nicht voll ausgeschöpft, verbleibt der Rest als steuerfreies Zusatzeinkommen. Das konterkariert Ihre Forderungen nach steuerlicher Solidarität völlig.

Wie vereinbaren Sie Ihre Forderung nach sozialer Gerechtigkeit mit der stillschweigenden Nutzung dieses elitären, intransparenten Finanzprivilegs?
Wann werden Sie sich proaktiv für die Abschaffung dieser nachweisfreien Pauschale zugunsten einer Belegpflicht einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
D. B.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst: Eine kritische Begleitung der öffentlichen Gelder, die Abgeordnete erhalten, ist richtig und wichtig. Meine eigenen Einnahmen und auch meine Steuerbescheide mache ich deshalb seit meinem Einzug in den Bundestag öffentlich. Diese finden Sie auf meiner Homepage: https://www.baerbelbas.de/ueber-mich/steuerbescheide.

Die Kostenpauschale für die Abgeordneten ist kein zusätzliches Gehalt, sondern soll die Kosten abdecken, die durch die Ausübung des Mandats entstehen. Dazu zählen Ausgaben für Miete, Einrichtung und Betrieb eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, die erforderliche Zweitwohnung in Berlin, Fahrten im Wahlkreis sowie die Wahlkreisbetreuung. Mein eigentliches Einkommen als Abgeordnete, die Abgeordnetenentschädigung, wird hingegen vollständig versteuert.

Die Kostenpauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt derzeit bei 5.467,27 Euro monatlich. (In meinem Fall verringert sich die Pauschale um 1.366,82 Euro, da mir auch privat ein Dienstwagen zur Verfügung steht.) Kosten, die über die Pauschale hinausgehen, können auch nicht steuerlich abgesetzt werden, denn es gibt für Abgeordnete im Gegenzug keine „Werbungskosten“.

Der Gesetzgeber hat sich für die Kostenpauschale entschieden, da diese dem in der Verfassung verankerten Grundsatz des freien Mandats am ehesten gerecht wird. Denn die Abgeordneten entscheiden selbst, wie sie ihr Mandat ausüben. Die Kostenpauschale stellt dadurch gewissermaßen eine Höchstgrenze dar. Zudem ist eine Pauschale, die sich am Durchschnittsaufwand orientiert, im Verhältnis aller Abgeordneten untereinander am gerechtesten und stellt die kostengünstigste Lösung dar: Im Falle von Einzelnachweisen würde sich der Verwaltungsaufwand für den Deutschen Bundestag enorm erhöhen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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