Für die Umsetzung der im Dezember vom Bundestag beschlossenen Zuschüsse [...] bedarf es einer Bund-Länder-Vereinbarung [...]. Bund und Länder haben sich nun gemeinsamen in einer solchen Vereinbarung auf die Auszahlungsmodalitäten verständigt.
Einen neuen Erkenntnisstand zu den noch offenen Prüf- und Sanktionsverfahren der Abgeordneten gibt es nicht.
Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.
Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.
Über die Finanzierung der Rundfunkanstalten bestimmen nicht diese selbst, sondern eine unabhängige Expertenkommission (die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF) sowie die Landesparlamente der 16 Bundesländer.
Dabei setzen wir grundsätzlich nicht eins zu eins die Vorgaben eines privaten Portals wie Abgeordnetenwatch um, unabhängig von der inhaltlichen Bewertung dieser Ziele.

