Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird von den Bundesländern erarbeitet. Diese können die Hilfen so gegebenenfalls noch um eigene Hilfsprogramme ergänzen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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