Antwort 16.09.2026 von Bärbel Bas SPD
Beiträge, die bis 2004 pauschal versteuert wurden, bleiben im alten System – der daraus stammende Anteil Ihrer Auszahlung ist steuerfrei.

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Beiträge, die bis 2004 pauschal versteuert wurden, bleiben im alten System – der daraus stammende Anteil Ihrer Auszahlung ist steuerfrei.
Ich halte das für richtig: Wenn die Finanzlage des Bundes dazu führt, dass wir Sparpakete schnüren müssen, dann müssen wir Abgeordnete auch mit gutem Beispiel vorangehen.