
In Hessen und den Ländern gibt es noch laufende Tarifverträge bis Ende 2023. Diese sehen die Inflationsausgleichspauschale nicht vor.
Tobias Koch
In Hessen und den Ländern gibt es noch laufende Tarifverträge bis Ende 2023. Diese sehen die Inflationsausgleichspauschale nicht vor.
In Hessen und den Ländern gibt es noch laufende Tarifverträge bis Ende 2023. Diese sehen die Inflationsausgleichspauschale nicht vor.
Insgesamt betrachtet sehe ich insofern keinen Widerspruch zwischen den absolut unterstützenswerten Zielen von gemeinnützigen Vereinen, die Wanderveranstaltungen organisieren, und den moderaten Gebühren, die zur Kostendeckung des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes bei größeren Veranstaltungen erhoben werden.
Insgesamt betrachtet sehe ich insofern keinen Widerspruch zwischen den absolut unterstützenswerten Zielen von gemeinnützigen Vereinen, die Wanderveranstaltungen organisieren, und den moderaten Gebühren, die zur Kostendeckung des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes bei größeren Veranstaltungen erhoben werden.
Hessen hat sich bewusst gegen die optionale pauschale Beihilfe entschieden, da diese sich für die Betroffenen in der Regel als nachteilig und für den Landeshaushalt als belastend erweist.
Hessen hat sich bewusst gegen die optionale pauschale Beihilfe entschieden, da diese sich für die Betroffenen in der Regel als nachteilig und für den Landeshaushalt als belastend erweist.