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Astrid Wallmann
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Frage von Horst E. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?

Der Landesbetrieb Hessen-Forst verlangt für die Nutzung des hessischen Staatswaldes für Wanderstrecken bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine „Nutzungspauschale“ in von 297,50 Euro, wenn mehr als 200 Teilnehmer erwartet werden.

Der damalige zuständige Hessische Staatsminister Jörg Jordan hat 1991 zu Wanderveranstaltungen im Wald angeordnet (Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/1991 vom 2. September 1991, Seite 2018f. Ziffer 788):

„Im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports, den hohen Freizeitwert derartiger Veranstaltungen und mit Rücksicht auf den i. d. R. gemeinnützigen Charakter der veranstaltenden Vereine bitte ich, die oben genannten Veranstaltungen im Staatswald des Landes unentgeltlich zu gestatten und zu unterstützen.“

Die Wanderfreunde Hatzbachtal meinen, dass diese Feststellung immer noch ihre Berechtigung hat. Wanderveranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald sollten kostenfrei sein.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.,
 
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Frage.

Zunächst einmal teile ich die Einschätzung, wonach dem Sport im Allgemeinen und Wanderveranstaltungen im Besonderen neben dem Freizeitwert eine besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung zukommen. Und ich möchte Ihnen und Ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern bei den Wanderfreunden Hatzbachtal für Ihr Engagement in diesem Bereich ausdrücklich danken.

Zur Beantwortung Ihrer konkreten Frage, ob ich mich dafür einsetze, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch den Landesbetrieb HessenForst bzw. die Forstämter genehmigt werden sollte, gilt es zu berücksichtigen, dass die Durchführung von solchen Wanderveranstaltungen ab einer bestimmten Anzahl von erwarteten Teilnehmern organisatorischen und Verwaltungsaufwand auch auf Seiten der zuständigen Behörden mit sich bringt.
 
Aus diesem Grund müssen Wander- und sonstige Sportveranstaltungen im hessischen Staatswald bei HessenForst angemeldet und vom Forstamt genehmigt werden. Hierbei werden kommerzielle und gemeinnützige Veranstaltungen differenziert betrachtet. Bei Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern erhebt HessenForst für die Nutzung des Waldes bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine Pauschale in Höhe von 297,50 Euro. Eine solche Nutzungspauschale halte ich grundsätzlich für angemessen und vertretbar. Mit den Dachverbänden Landessportbund Hessen und Deutscher Volkssportverband e.V. bestehen Rahmenvereinbarungen, um den für derartige Veranstaltungen entstehenden Verwaltungsaufwand pauschal abzugelten und keine weiteren Verwaltungskostenerstattungen erheben zu müssen. Für Vereine und Organisationen, die Mitglied in diesen Verbänden sind, entstehen somit keine weiteren Kosten für die Anmeldung und Genehmigung von Wanderveranstaltungen.
 
Insgesamt betrachtet sehe ich insofern keinen Widerspruch zwischen den absolut unterstützenswerten Zielen von gemeinnützigen Vereinen, die Wanderveranstaltungen organisieren, und den moderaten Gebühren, die zur Kostendeckung des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes bei größeren Veranstaltungen erhoben werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Wallmann

 

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